Wissenswertes
Schulbeginn: jeweils September d. J.
Anträge für Schul- und Heimbeihilfen: Abgabefrist immer 31.12.
Später einlangende Anträge können nur noch anteilsmäßig berücksichtigt werden!
Schulbeginn: jeweils September d. J.
Anträge für Schul- und Heimbeihilfen: Abgabefrist immer 31.12.
Später einlangende Anträge können nur noch anteilsmäßig berücksichtigt werden!